Willkommen auf den Seiten der Praxis für Ergotherapie in Groß-Bieberau !
 
Für Babies, Kinder, Teenager, und natürlich auch Erwachsene !


Patienteninformation


Verordnungen von ergotherapeutischen Behandlungen
Die ergotherapeutische Heilmittelverordnung (Rezept) ist eine ärztliche Verordnung, die Kosten werden, abzüglich eines Patientenanteils, von den Krankenkassen übernommen.

Auf dem Rezept wird Ihr Arzt folgendes vermerken:

- Ergotherapie, Anzahl der Behandlungen, Art der Behandlung

- Diagnose

- motor.-funktionelle Behandlung, senso-motor. perzeptive Behandlung oder psychisch-funktionelle Behandlung.

Auf Wunsch stelle ich Ihnen vor Beginn  der Behandlung eine Honorarvereinbarung zusammen. Diese können Sie, wenn Sie möchten, gerne zur Kostenabklärung vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen.