Verordnungen von ergotherapeutischen Behandlungen
Die ergotherapeutische Heilmittelverordnung (Rezept) ist eine ärztliche Verordnung, die Kosten werden, abzüglich eines Patientenanteils, von den Krankenkassen übernommen.
Auf dem Rezept wird Ihr Arzt folgendes vermerken:
- Ergotherapie, Anzahl der Behandlungen, Art der Behandlung
- Diagnose
- motor.-funktionelle Behandlung, senso-motor. perzeptive Behandlung oder psychisch-funktionelle Behandlung.
Auf Wunsch stelle ich Ihnen vor Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung zusammen. Diese können Sie, wenn Sie möchten, gerne zur Kostenabklärung vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen.