Patienteninformation
Verordnungen von ergotherapeutischen Behandlungen:
Die ergotherapeutische Heilmittelverordnung (Rezept) ist eine ärztliche Verordnung, die Kosten werden, abzüglich eines Patientenanteils, von den Krankenkassen übernommen.
Auf dem Rezept wird Ihr Arzt folgendes vermerken:
- Ergotherapie, Anzahl der Behandlungen, Art der Behandlung
- Diagnose
- motor.-funktionelle Behandlung, senso-motor. perzeptive Behandlung oder psychisch-funktionelle Behandlung oder Blankoverordnung.
Hinweis: Für Privatpatienten (auch für die beihilfeberechtigte Patienten) gilt der 1,4-fache Vdek-Satz der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Satz ist nicht verhandelbar. Laut aktueller Rechtsprechung dürfen sich die Honorare für die ergotherapeutische Behandlung bis zum 2,3-fachen Vdek-Satz bewegen.